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Definitionen und Erläuterungen

Gliederung nach dem Alphabet

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Dieser Katalog mit Erläuterungen von Begriffen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, wird ständig weiter vervollständigt und verbessert.
Einzelne Begriffe können je nach Sachgebiet inhaltlich unterschiedliche Bedeutungen annehmen.

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

BegriffSachgebietErläuterung
NachlassinsolvenzverfahrenIn einem Nachlassinsolvenzverfahren haften die Erben nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern nur mit dem Nachlass, d.h. mit dem ererbten Vermögen. Das Nachlassinsolvenzverfahren gewährleistet zudem, dass mit der Insolvenzmasse ausschließlich die Nachlassgläubiger befriedigt werden. Nachlassinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.
NachlassverbindlichkeitenSteuern
Als Nachlassverbindlichkeiten (§10 Abs. 5, 6 ErbStG) gelten Schulden und Lasten, die vom erworbenen Vermögen abgezogen werden können. Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten unterscheidet man zwei Gruppen:
1.   Schulden des Erblassers, wie z. B.
      -Bankschulden
      -Steuerschulden
      -Darlehens- und Hypothekenschulden
      -Duldungsauflagen
2.   Schulden des Erben, die sich als Folge des Erbfalls ergeben. Dazu gehören z. B.
      Beerdigungskosten
      Steuerberatungskosten
      Grabpflegeaufwendungen.
Ohne Nachweis können Kosten in Höhe von 10 300 EUR für die Abwicklung, Regelung, Verteilung und Erlangung des Erwerbs pauschal abgezogen werden.
NettoanspruchÖffentliche Sozialleistungen
Der Nettoanspruch ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bruttobedarf und dem angerechneten Einkommen.
Nettoausgaben/-einnahmenFinanzen der öffentlichen Haushalte
↑ Gesamtausgaben/-einnahmen abzüglich der ↑ von anderen Ebenen des ↑ öffentlichen Bereichs empfangenen Zahlungen. Sie geben an, wie hoch die eigene Belastung bzw. das Mittelaufkommen an der Aufgabenerfüllung war.
NettoeinkommenBevölkerung, Mikrozensus
Das Nettoeinkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialversicherung und ähnlicher Beiträge. Bei unregelmäßigem Einkommen ist der Nettodurchschnitt im Jahr anzugeben. Bei Selbstständigen in der Landwirtschaft wird das Nettoeinkommen nicht befragt. Zum Nettoeinkommen zählen neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch Arbeitslosengeld I und II, Rente, Pension, Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt durch Angehörige, eigenes Vermögen, Zinsen, eingenommene Mieten und Pachten, Sozialhilfe sowie weitere Unterstützungen. Die Ermittlung der Höhe erfolgt durch eine Selbsteinstufung der Befragten in die vorgegebenen Einkommensgruppen.
NettoeinkommenDas persönliche Nettoeinkommen wird durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen ermittelt. Zum Nettoeinkommen (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) des letzten Monats zählen zum Beispiel Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pensionen, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld.
Nettokreditaufnahme ab 2010Finanzen der öffentlichen Haushalte
Aufnahme von Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich minus Tilgung von Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich.
Nettokreditaufnahme bis 2009Finanzen der öffentlichen Haushalte
Aufnahme bei Kreditmarktschulden minus Tilgung von Kreditmarktschulden.
NettowärmeerzeugungEnergie- und Wasserversorgung
Die Nettowärmeerzeugung ist die von einem Heizwerk oder Heizkraftwerk an ein Netz oder einen Produktionsprozess abgegebene und gemessene Wärme.
NeuerrichtungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Die Neuerrichtung ist der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Neugründung) oder die Gründung nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung).

Die Verlegung eines Betriebes aus einer anderen Gemeinde (auch innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Landratsamtes) ist als Zuzug gesondert ausgewiesen.
NeugründungenUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Unter Neugründungen (Eröffnung eines Gewerbes) sind die Betriebsgründungen und sonstige Neugründungen zu verstehen.
Nicht ständige familienfremde ArbeitskräfteLand- und Forstwirtschaft
Bis 2007
Nicht ständige familienfremde Arbeitskräfte sind Personen, die im Berichtszeitraum (Monate Mai des Vorjahres bis April des laufenden Jahres) weniger als drei Monate für Rechnung des Betriebsinhabers, auch wenn nur gelegentlich, mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt sind, z.B. zur Überwindung von zeitweilig auftretenden Arbeitsspitzen. Nicht hierzu zählen Arbeitskräfte, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Auftrag von Lohnunternehmen im Betrieb tätig sind.

Ab 2010
Saisonarbeitskräfte sind nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte mit einem auf weniger als sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag. Der Berichtszeitraum der Beschäftigung sind die Monate März des Vorjahres bis Februar des laufenden Jahres.
Nichtärztliches PersonalGesundheitswesen
Dabei handelt es sich um alle in der Einrichtung beschäftigten Personen, die nicht zum ärztlichen Personal zählen, z.B. Pflegepersonal, medizinisch-technisches Personal, Verwaltungspersonal usw.
Nichteheliche LebensgemeinschaftZensus
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein gemischtgeschlechtliches Paar in einem Haushalt, das gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag nicht miteinander verheiratet war.
NichteinschulungBildung und Kultur
Nichteinschulungen können Zurückstellungen oder Befreiungen sein.
NichterwerbspersonenBevölkerung, Mikrozensus
Nichterwerbspersonen sind im Rahmen des Mikrozensus alle nicht im Erwerbsleben stehenden Personen (z.B. Schulkinder, Nurhausfrauen, Rentner).
NichterwerbspersonenZensus
Personen, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.
NichterwerbspersonenNichterwerbspersonen sind Personen, die nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbslos einzustufen sind.
NichterwerbstätigerPrivate Haushalte
Zusammenfassung der Haushalte von Pensionären, Rentnern, Sozialhilfeempfängern, Altenteilern, nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehenden Personen, die vom eigenen Vermögen (Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu den Nichterwerbstätigen erfolgte auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden waren.

Bei Haupteinkommensbeziehern, die sich in Elternzeit (Erziehungsurlaub) befinden, eine Rückkehrgarantie des Arbeitgebers haben und ihren Arbeitsvertrag nicht gekündigt haben, gilt die soziale Stellung vor Antritt des Erziehungsurlaubes; ansonsten sind diese den „Nichterwerbstätigen“ zuzuordnen.
Nichtlandwirtschaftliche BetriebsgebäudeGebäude und Wohnen
Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude sind Nichtwohngebäude, die nicht land- oder forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen. Sie werden unterteilt in Fabrik- und Werkstattgebäude, Handels- und Lagergebäude, Verkehrsgebäude, Hotels, Gasthöfe und Fremdenheime, Pensionen, Gaststättengebäude und andere nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, wie z.B. Filmtheater, Spielbanken, Ateliergebäude.
Nichtpharmazeutisches PersonalIn dieser Gruppe sind erfasst:
- Apothekenassistent(en)/innen
- Pharmazeutische Assistent(en)/innen
- Apothekenhelfer/innen, -facharbeiter/innen, Pharmazeutisch-Kaufmännische Assistent(en)/innen (PKA) mit abgeschlossener Ausbildung
- Pharmazeutisch-Kaufmännische Assistent(en)/innen (PKA) in Ausbildung
- Sonstiges Personal
Nichtschüler (Externe)Bildung und Kultur
Der Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss können extern erworben werden. An der Prüfung können Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler einer Regelschule, einer Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Förderschule, einer Berufsschule oder einer Berufsfachschule sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mit der externen Abiturprüfung kann die allgemeine Hochschulreife ohne den Besuch eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule, eines beruflichen Gymnasiums oder eines Kollegs erworben werden.
NichtwohngebäudeGebäude und Wohnen
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzungsfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Zu den Nichtwohngebäuden zählen Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (wie Fabrikgebäude, Handelsgebäude, Hotels, Ferienhäuser, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden) und sonstige Nichtwohngebäude (wie Schulgebäude, Kindertagesstätten, Sporthallen). Um die richtige Zuordnung zu sichern, ist die Art der Nutzung möglichst genau anzugeben (z. B. „Einzelhandelsgeschäfte“, „Bürogebäude einer Versicherung“, „Rechtsanwaltspraxis“, „Arztpraxis“ usw.). Bei gemischter Nutzung (z. B. Arztpraxis und Wohnungen) ist nur die Zweckbestimmung anzugeben, die gemessen an der zurechenbaren Nutzungsfläche überwiegt (Schwerpunkt).
NiederlassungUnternehmen, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen
Eine Niederlassung ist eine örtliche abgegrenzte Einheit, die einer Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Sie ist rechtlich unselbständig.
NominallohnindexDie Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab.
NutzflächeGebäude und Wohnen
Die Nutzfläche im Sinne der Bautätigkeitsstatistik unterscheidet sich von der Nutzungsfläche nach DIN 277. Die Nutzungsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient (DIN 277 Teil 1 in der jeweils gültigen Fassung). Nach DIN 277 Teil 2 (in der jeweils gültigen Fassung) zählen zur Nutzungsfläche die Grundflächen der Nutzungsarten Nr. 1 bis 7. Nicht zur Nutzungsfläche gehören die Technische Funktionsfläche (Fläche der Räume für betriebstechnische Anlagen) sowie die Verkehrsfläche (Flächen zur Verkehrserschließung und -sicherung, wie z. B. Flure, Hallen, Treppen, Aufzugsschächte usw.).

Während die Nutzungsfläche nach DIN 277 auch die Wohnfläche beinhaltet, versteht man unter der Nutzfläche im Sinne der Bautätigkeitsstatistik nur die anrechenbaren Flächen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen. Als Nutzfläche im Sinne der Bautätigkeitsstatistik ist also die Fläche im Erhebungsbogen einzutragen, die sich ergibt, wenn von der Nutzungsfläche nach DIN 277 die Wohnfläche abgezogen wird.
Nutzungsart der WohnungZensus
Die Art der Wohnungsnutzung beschreibt, ob und von wem (Mieter/-in oder Eigentümer/-in) die Wohnung zum Stichtag genutzt wird.
- Von Eigentümer/-in bewohnt: Wenn mindestens eine/r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist.
- Zu Wohnzwecken vermietet (auch mietfrei): Wenn keine/r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist, unabhängig davon, ob für die Wohnung Miete gezahlt wird oder diese mietfrei überlassen ist.
- Ferien- und Freizeitwohnung: Wohnung, in der Personen lediglich ihre Freizeit verbringen (z. B. am Wochenende, während des Urlaubs, der Ferien usw.). Sie kann von einem privaten Eigentümer/einer privaten Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden. Ferienwohnungen, die ständig gewerblich-hotelmäßig genutzt werden, gehören nicht dazu.
Nutzungsgrad der BettenGesundheitswesen
Hiermit wird prozentual zum Ausdruck gebracht, an wie vielen Tagen des Jahres ein Krankenhausbett bestimmungsgemäß genutzt wird.

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