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Gemeinde: Hohes Kreuz
bis 31.12.2023
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte (für Gemeindeaufgaben) und kreisangehörigen Gemeinden
- Angaben zu den Landkreissummen inklusive ausgekämmter Gemeinden
- Einwohner Jahre 2013 bis 2022 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres lt. § 30 Abs. 1 ThürFAG; ab 2023 zum 31.12. des vorvergangenen Jahres
bzw. im Durchschnitt des vorvergangenen Jahres sowie der vier davor liegenden Jahre lt. § 30 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 ThürFAG;
Jahr 2013 – Einwohner lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister);
ab 2014 – lt. Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
- Finanzausgleichsumlage wird im Ausgleichsjahr festgesetzt und im Folgejahr fällig (§ 29 ThürFAG); 2024 wurde noch nicht festgesetzt
Der Anteil der Schlüsselzuweisungen für die Aufgaben der Kindertagesbetreuung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ThürFAG) ist generell für alle Gemeinden
für die Jahre 2016/2017 mit 13,6 %, 2018 bis 2021 mit 20,5 % und 2022 bis 2024 mit 24,3 % bestimmt.
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner
Personen
1 375
1 342
1 324
1 307
1 293
1 287
1 251
1 274
1 256
1 269
1 259
Steuerkraftmesszahl
EUR
284 986
317 788
379 482
443 676
459 807
496 914
510 995
615 047
642 930
666 056
658 539
Bedarfsmesszahl
EUR
881 152
922 341
1 036 231
1 045 751
1 042 848
1 051 642
1 022 443
1 154 116
1 175 428
1 319 320
1 375 058
Schlüsselzuweisung
EUR
476 932
483 642
525 399
481 660
466 433
443 782
409 158
431 255
425 998
522 611
573 215
Finanzausgleichsumlage
EUR
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