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EINKOMMENS- UND VERBRAUCHSSTICHPROBE 2018

Was ist die EVS?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt wird. 2018 ist es wieder soweit.

Wie viele Haushalte werden befragt?

In Thüringen werden ca. 2 000 Haushalte befragt. Bundesweit nehmen rund 60 000 Haushalte an der EVS teil.

Welche Haushalte nehmen teil?

Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig.

EVS2018 Danke
Welche Fragen werden an die Haushalte gestellt?

Die Haushalte müssen Fragen zu folgenden Themen beantworten:

  • Haushaltszusammensetzung
  • Erwerbsbeteiligung der Haushaltsmitglieder
  • Wohnsituation
  • Ausstattung mit Gebrauchsgütern
  • Einnahmen / Ausgaben
  • Vermögen / Schulden.

Wie wird die EVS erhoben?

Die EVS besteht aus vier Erhebungsteilen:

  • den Allgemeinen Angaben
  • dem Geld- und Sachvermögen
  • dem Haushaltsbuch und
  • dem Feinaufzeichnungsheft.
Die Erhebungsunterlagen werden den teilnehmenden Haushalten postalisch übergeben. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Allgemeinen Angaben mittels eines Online-Fragebogens zu beantworten.

Was sind die Allgemeinen Angaben?

Die Allgemeinen Angaben – hierbei handelt es sich um ein Heft, in dem Einstiegsfragen zu den Haushaltsmitgliedern, der Wohnsituation des Haushalts und zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern gestellt werden.

Was ist das Geld- und Sachvermögen?

Das Geld- und Sachvermögen beinhaltet Angaben zur Vermögenssituation.

Was ist das Haushaltsbuch?

Die Haushalte führen für die Dauer eines Vierteljahres ein Haushaltsbuch. In das Haushaltsbuch trägt der Haushalt selbst

  • die Einnahmen aller im Haushalt lebenden Personen nach Einkommensarten und -höhe und
  • alle zum privaten Verbrauch zählenden Ausgaben, z.B. für Nahrungsmittel, Miete, Körperpflege, Verkehrsmittel, persönliche Ausstattung usw. ein.
Dem Haushalt werden Sammelnotizhefte bereitgestellt, die ihm die Aufschreibungen erleichtern sollen. Diese gehören nicht zu den Erhebungsunterlagen und müssen somit nicht abgegeben werden. Treten während der Haushaltsbuchführung Fragen auf, so kann sich der Haushalt jederzeit an die zuständigen Mitarbeiter im Thüringer Landesamt für Statistik wenden.

Was ist das Feinaufzeichnungsheft?

Jeder fünfte Haushalt erhält – wenn er sich dafür bereit erklärt – ein Feinaufzeichnungsheft. Darin notiert er einen Monat lang

  • Nahrungsmittel,
  • Getränke und
  • Tabakwaren
detailliert nach Mengen und Preisen. Die Aufschreibung erfolgt chronologisch, d.h. ohne Sortierung oder Gruppierung.

Was macht der Haushalt mit den ausgefüllten Erhebungsunterlagen?

Spätestens bis zu zehn Tagen nach Ende des Erhebungsquartals schickt der Haushalt die Haushaltsbücher und das Feinaufzeichnungsheft in ihm vom Thüringer Landesamt für Statistik zur Verfügung gestellten Briefumschlägen zurück. Die Eintragungen in den Erhebungsunterlagen werden vom Statistischen Landesamt geprüft, gegebenenfalls werden telefonisch ergänzende Fragen gestellt.

Was macht das Landesamt für Statistik mit den Erhebungsunterlagen?

Die vom Haushalt ausgefüllten Allgemeinen Angaben werden vom Thüringer Landesamt für Statistik auf Vollständigkeit überprüft, erfasst und dem Statistischen Bundesamt zur Auswertung übergeben. Alle weiteren Erhebungsunterlagen werden zentral im Statistischen Bundesamt erfasst und ausgewertet.

Wie wird der Datenschutz eingehalten?

Der Datenschutz wird während der gesamten Erhebungs- und Aufbereitungsphase gewahrt. Alle Angaben unterliegen strengster Geheimhaltung (nach §16 Bundesstatistikgesetz). Die Angaben werden anonymisiert, d. h. es wird unmöglich gemacht, einzelne Auskunftgebende zu identifizieren und ihnen ihre Angaben zuzuordnen – eine wichtige Voraussetzung für den Datenschutz. Die anonymisierten Informationen werden anschließend zu Ergebnissen verdichtet, aus denen keine Rückschlüsse auf die Haushalte gezogen werden können.

Wann gibt es die ersten Ergebnisse aus der EVS?

Erste Ergebnisse veröffentlichen wir voraussichtlich im Herbst 2018.

Wofür werden die Ergebnisse benutzt?

Aufgrund des umfassenden Merkmalskataloges lassen sich mit den Daten vielfältige Informationen zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte, zu den Verbrauchsgewohnheiten, zur Vermögensbildung, zur Schuldensituation usw. bereitstellen. Konkrete Anwendungsbeispiele sind:

  • Entwicklung eines Bedarfsbemessungssystems für die Regelsätze der Sozialhilfe
  • Modellrechnungen der Ausgaben für Kinder
  • Berechnung von Armutsgrenzen und -potential durch das Statistische Amt der Europäischen Union
  • Berechnung staatlicher Transferzahlungen
  • Grundlage für das Wägungsschema des Verbraucherpreisindexes

Veröffentlichungen

EVS 2018
Ergebnisse der letzten EVS


Faltblatt

© Thüringer Landesamt für Statistik, Europaplatz 3, 99091 Erfurt – Postfach 90 01 63, 99104 Erfurt