Pressemitteilung 101/2001


782 Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2000 in Thüringen

Im Jahr 2000 wurden in Thüringen in 782 Fällen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 22 Maßnahmen bzw. 2,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Über die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (413 bzw. 52,8 Prozent) waren Mädchen.
Fast die Hälfte der Betroffenen (364 bzw. 46,5 Prozent) war noch keine 14 Jahre alt.
In mehr als einem Drittel der Fälle (37,7 Prozent) suchten die Kinder und Jugendlichen von sich aus Schutz bei den Behörden.

In 487 Fällen bzw. 62,3 Prozent aller Maßnahmen wurde die Gefährdung der jungen Menschen gesehen und deshalb die Inobhutnahme angeregt. Davon wurden 19,2 Prozent der Maßnahmen durch die Polizei bzw. Ordnungsbehörde, 16,6 Prozent durch die Jugendämter bzw. sozialen Dienste, 12,5 Prozent durch die Eltern bzw. Elternteile angeregt und bei weiteren rund 14 Prozent waren es Lehrer, Ärzte, Nachbarn oder Verwandte.

Im Durchschnitt waren ein bis zwei Ursachen Auslöser einer Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Den Hauptanteil mit fast einem Viertel (24,3 Prozent) nahmen die Beziehungsprobleme der Kinder und Jugendlichen ein. Weitere Schwerpunkte waren mit mehr als einem Fünftel (21,5 Prozent) die Überforderung der Eltern, mit 9,3 Prozent Vernachlässigung, mit 6,3 Prozent Schul- bzw. Ausbildungsprobleme der Kinder und Jugendlichen. Bei 6,2 Prozent lagen Anzeichen für Kindesmisshandlung vor.
Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (722 bzw. 92,3 Prozent) wurde während der Maßnahme in einer Einrichtung untergebracht.
Fast die Hälfte der Maßnahmen (47,4 Prozent) dauerte 7 Tage und mehr und fast ein Drittel der Schutzmaßnahmen (30,8 Prozent) konnte nach zwei Tagen beendet werden.
Die Inobhutnahmen endeten in den meisten Fällen (53,8 Prozent) mit der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen zu den Sorgeberechtigten bzw. in die Pflegefamilien.
Bei 29,3 Prozent der Fälle wurden erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses wie z.B. Unterbringung in einem Heim und bei rund 8 Prozent sonstige stationäre Hilfen eingeleitet. Bei mehr als 8 Prozent der Fälle schloss sich keine weitere Hilfe an.

Erfurt, den 02. Mai 2001


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