Pressemitteilung 143/2001


Thüringer Gastgewerbe im April 2001
Von 100 Beschäftigten waren 71 voll- und 29 teilzeitbeschäftigt

Das Thüringer Gastgewerbe konnte in den ersten vier Monaten noch in keinem Monat das vergleichbare Vorjahresergebnis erreichen. So wurden im April nominal (in jeweiligen Preisen) 5,8 Prozent und in den ersten vier Monaten nominal 7,7 Prozent weniger Umsatz erzielt. Von der rückläufigen Umsatzentwicklung im Thüringer Gastgewerbe waren ausnahmslos alle Branchen betroffen.

Bundesweit sanken die Umsätze gegenüber den ersten vier Monaten 2000 um nominal 2,2 Prozent.

Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz des Thüringer Gastgewerbes erbrachte in den ersten vier Monaten das Gaststättengewerbe mit 57,8 Prozent (Januar bis April 2000: 59,4 Prozent).
Mit einem Umsatzrückgang um nominal 10,1 Prozent beeinflusste diese Branche die Gesamtentwicklung am deutlichsten. 80 Prozent des Umsatzrückganges im Thüringer Gastgewerbe entfielen allein auf diese Branche.
Knapp ein Drittel des Gastgewerbeumsatzes erwirtschaftet das Beherbergungsgewerbe. Die Umsatzeinbußen betrugen in diesem Bereich nominal 3,6 Prozent.
Im Bereich Kantinen und Caterer ging der Umsatz in den ersten vier Monaten dieses Jahres um nominal 5,5 Prozent zurück.

Mit der rückläufigen Umsatzentwicklung ging ein Abbau von Arbeitsplätzen im Thüringer Gastgewerbe einher. Im Durchschnitt der ersten vier Monate 2000 und 2001 gingen 6,3 Prozent der Arbeitsplätze verloren.
Der Rückgang resultierte fast ausschließlich aus der Verringerung der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten um 8,5 Prozent. Diese Entwicklung führte zu einer Verschiebung der Relation zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten: Von 100 Beschäftigten im Thüringer Gastgewerbe waren rund 71 vollzeitbeschäftigt; 29 gingen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Im Vorjahr betrug die Relation 73 zu 27.

Der deutlichere Umsatzrückgang im Thüringer Gastgewerbe um 7,7 Prozent im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl um 6,3 Prozent führte zu einer Verringerung des Umsatzes je Beschäftigten um 1,5 Prozent.

Erfurt, den 26. Juni 2001


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