Pressemitteilung BTW02/2002


Am 24. Juni 2002 endet die Frist für die Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl

Parteien die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie ihre Beteiligung bis spätestens Montag, den 24. Juni 2002 schriftlich beim Bundeswahlleiter angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt hat.

Derzeit im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind: SPD, CDU, CSU, GRÜNE, FDP, PDS, DVU und Schill.

Alle übrigen Parteien müssen die Frist für die Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter einhalten, auch wenn sie in nur einem Bundesland antreten wollen.

Außer Parteien dürfen auch Gruppen von Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen.

Die Gruppen von Wahlberechtigten oder Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mehr als fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen Unterstützungsunterschriften sammeln (Kreiswahlvorschlag 200; Landesliste 1969). Jeder Wahlberechtigte darf dabei nur einen Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste unterstützen. Andernfalls wird die Unterstützung nicht berücksichtigt.

Folgende 12 Parteien forderten bisher die Vordrucke für Landeslisten zur Teilnahme an der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag im Freistaat Thüringen ab:

1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU
3. DIE GRAUEN - Graue Panther - GRAUE
4. DIE REPUBLIKANER - REP
5. Feministische Partei DIE FRAUEN - DIE FRAUEN
6. Freie Demokratische Partei - FDP
7. Kommunistische Partei Deutschlands - KPD
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD
9. Ökologisch-Demokratische Partei - ödp
10. Partei Bibeltreuer Christen - PBC
11. Partei des Demokratischen Sozialismus - PDS
12. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD

Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter und Landeslisten dem Landeswahlleiter bis zum 18. Juli 2002 schriftlich im Original zu übermitteln.

Der Landeswahlleiter

Erfurt, den 21. Juni 2002


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