Pressemitteilung BTW07/2002


Selbständig wählen mit Abstimmhilfen
Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen sind bis zum 12. August 2002 anzumelden

In Thüringen wird erstmalig zur Bundestagswahl 2002 den blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit geboten, ohne Hilfsperson eigenständig zu wählen.

Die Wahlschablonen wurden als Abstimmhilfen im Rahmen des Projektes „Rosi“ vom Verband der Behinderten Erfurt entwickelt.
Die Schablonen bestehen aus einer Kombination zwischen größerem Schriftbild für sehbehinderte und der Braille-Schrift als Hilfe für blinde Bürger/innen.

Bis zum 12. August 2002 können Sehbehinderte und Blinde ihr Interesse an einer Nutzung der Wahlschablonen - unabhängig von der Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. - bei den Kreisorganisationen anmelden.

Die Verteilung der Abstimmhilfen (Wahlschablonen) erfolgt durch den Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V..
Über den Landesverband werden die Schablonen an die einzelnen Kreisverbände verteilt und können dort ab dem 13. September abgeholt werden.

Die Wahlschablonen sind sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar.

Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.


Der Landeswahlleiter

Erfurt, den 07. August 2002


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