Pressemitteilung BTW08/2002


Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Am 18. August 2002 lief die Frist für eine „automatische“ Eintragung ins Wählerverzeichnis ab.
Die an diesem Tag gemeldete Anschrift der Hauptwohnung entschied in welches Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen wurde.
Bürger, die bis zu diesem Stichtag im Sinne des Melderechts nicht mit einer Hauptwohnung erfasst waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben noch bis spätestens Sonntag, den 1. September 2002 die Möglichkeit einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Wenn sich Bürger also nicht sicher sind, ob sie „automatisch“ ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 1. September 2002 beantragt werden.

Bürger die „automatisch“ ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden, erhalten bis spätestens 1. September 2002 die Wahlbenachrichtigungskarte. Also sollte jeder in den nächsten Tagen aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist und eventuell bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigungskarte bis Donnerstag, den 29. August 2002 spätestens am Freitag, den 30. August 2002 bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält.

Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigungskarte ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage eines mit Lichtbild versehenen Ausweises, am besten Personalausweis oder Pass, ist dagegen unbedingt erforderlich.


Der Landeswahlleiter

Erfurt, den 23. August 2002


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