Pressemitteilung 327/2002


Hebesätze der Thüringer Gemeinden und deren Veränderungen im Jahr 2002

Die Schwankungsbreite der Hebesätze für die drei Realsteuerarten ist in den Thüringer Gemeinden unterschiedlich.
Sie reicht für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von 100 bis 400 Prozent, für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) zwischen 200 und 500 Prozent und für die Gewerbesteuer wiederum zwischen 100 und 400 Prozent.

Von den 1 017 Gemeinden Thüringens haben nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 44 Gemeinden einen oder z.T. mehrere ihrer Realsteuerhebesätze im Jahr 20021) geändert.
Die Hebesätze beeinflussen die Höhe der Steuern, die Grundstücksbesitzer und Gewerbesteuerpflichtige an die Städte und Gemeinden zahlen müssen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) haben in Thüringen im Jahr 20021) eine Schwankungsbreite zwischen 100 Prozent und 400 Prozent.
Mehr als die Hälfte aller Gemeinden (569) haben in ihren Haushaltssatzungen einen Hebesatz von 200 Prozent festgelegt. Nur Neumühle/Elster (Landkreis Greiz) liegt mit 100 Prozent darunter.
288 Kommunen haben ihren Hebesatz zwischen 210 und 290 Prozent und 151 Gemeinden bei 300 Prozent festgesetzt.
Bei den verbleibenden 8 Gemeinden liegt dieser Hebesatz zwischen 310 und 400 Prozent, darunter Wickerstedt und Reisdorf (beide Landkreis Weimarer Land) mit 400 Prozent.

Gegenüber dem Vorjahr änderten 21 Gemeinden ihren Hebesatz für die Grundsteuer A, davon 19 durch eine Erhöhung und 2 durch eine Reduzierung.

Für die Erhebung der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) haben drei Viertel der Gemeinden (780) ihren Hebesatz bei 300 Prozent festgesetzt.
Weitere 229 Kommunen liegen zwischen 310 und 400 Prozent. Wickerstedt, Niedertrebra und Reisdorf (alle Weimarer Land) beschlossen den Spitzenhebesatz von 500 Prozent.
Einen Hebesatz unter 300 Prozent haben 5 Gemeinden, wobei die Gemeinden Gerstengrund (Wartburgkreis), Moxa und Schmorda (beide Saale-Orla-Kreis) sowie Neumühle/Elster (Landkreis Greiz) mit 200 Prozent den niedrigsten Satz festlegten.

Gegenüber dem Jahr 2001 beschlossen 29 Gemeinden eine Änderung ihres Hebesatzes für die Grundsteuer B, davon 27 Gemeinden eine Erhöhung und 2 Gemeinden eine Senkung. Am deutlichsten stieg der Hebesatz in Bockstadt (Landkreis Hildburghausen), nämlich von 150 auf 300 Prozent.

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer schwanken in den Thüringer Gemeinden zwischen 100 und 400 Prozent, wobei die Mehrheit der Gemeinden (637) ihren Gewerbesteuerhebesatz mit 300 Prozent festgesetzt haben. Unter 300 Prozent liegen 91 Gemeinden, wobei die Gemeinden Neugernsdorf mit 180 Prozent, Neumühle/Elster mit 170 Prozent (beide Landkreis Greiz) und Geisenhain mit 100 Prozent (Saale-Holzland-Kreis) die niedrigsten Gewerbesteuerhebesätze festlegten. Bei weiteren 289 Gemeinden liegt der Hebesatz darüber, wovon 18 Gemeinden einen Hebesatz von genau 400 Prozent beschlossen, außer Erfurt sind dies meist kleine Gemeinden.

Änderungen zum Vorjahr gab es in 28 Gemeinden. 22 Gemeinden erhöhten und 6 Gemeinden verringerten ihren Gewerbesteuerhebesatz. Die größte Erhöhung weist Metebach (Landkreis Gotha) von 300 auf 400 Prozent auf. Geisenhain (Saale-Holzland-Kreis) nahm seinen Hebesatz am deutlichsten zurück, von 300 auf 100 Prozent.

• Es liegen Angaben für alle Thüringer Gemeinden vor.

1) Stand 30.6.2002

Erfurt, den 15. November 2002


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