Pressemitteilung 205/2003


Ende 2002 erhielten fast 53 000 Thüringer Sozialhilfe

Am 31.12.2002 erhielten 52 963 Thüringer Bürger Sozialhilfe. Damit erreichte die Zahl der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik seit Ende 1994 den bisher höchsten Stand. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Bedürftigen um 2 723 Personen bzw. 5,4 Prozent, gegenüber Ende 1994 betrug der Anstieg 22 350 Personen bzw. 73,0 Prozent.
Jeder 45. Einwohner war betroffen, das entsprach einer Sozialhilfequote von 2,2.
Ein Jahr zuvor war es jeder 48. Einwohner (Sozialhilfequote: 2,1). Bundesweit lag sie bei 3,3 Sozialhilfeempfängern je 100 Einwohner. Nur für Bayern (1,7) und Baden-Württemberg (2,0) wurden geringere Quoten als für Thüringen ermittelt.

Mehr als die Hälfte (55,2 Prozent) der Thüringer Hilfeempfänger waren Ende 2002, wie bereits in den vergangenen Jahren, Frauen.

Fast ein Viertel (23,1 Prozent) waren Kinder im Alter unter sieben Jahren. Weitere 8 730 Personen (16,5 Prozent) waren zwischen sieben und 18 Jahre alt und mehr als ein Viertel (26,3 Prozent) waren im Alter zwischen 18 und 30 Jahre. Weitere 7 179 Sozialhilfeempfänger (13,5 Prozent) waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, 8 140 Empfänger (15,4 Prozent) zwischen 40 und 60 Jahre und 2 732 Personen (5,2 Prozent) waren älter als 60 Jahre. Das Durchschnittsalter betrug 24,6 Jahre (2001: 24,4 Jahre).

61,7 Prozent der Sozialhilfeempfänger waren im erwerbsfähigen Alter. Von diesen 32 655 Personen waren 1 633 bzw. 5,0 Prozent erwerbstätig. Mehr als die Hälfte (57,4 Prozent) waren arbeitslos gemeldet. Weitere 12 270 Personen bzw. 37,6 Prozent waren aus anderen Gründen, wie z.B. wegen Aus- und Fortbildung (6,6 Prozent), wegen häuslicher Bindung (17,0 Prozent), wegen Krankheit oder Behinderung (3,5 Prozent) oder wegen voller Erwerbsminderung (1,6 Prozent) nicht erwerbstätig.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik weiter mitteilt, lebten die 52 963 Thüringer Sozialhilfeempfänger in 26 694 Bedarfsgemeinschaften1), die bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe als Gemeinschaft herangezogen werden. Im Durchschnitt lebten wie im vergangenen Jahr 2,0 Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft.
Pro Bedarfsgemeinschaft wurde im Durchschnitt ein Bruttobedarf von 744 Euro pro Monat ermittelt. Nach Abzug des anzurechnenden Einkommens von rund 440 Euro ergab sich ein durchschnittlicher Nettoanspruch von 304 Euro pro Monat und Bedarfsgemeinschaft. Im Dezember des Vorjahres betrug der Nettoanspruch 309 Euro. So kamen pro Monat durchschnittlich fünf Euro (bzw. 1,6 Prozent) weniger zur Auszahlung als im Jahr 2001.

1) Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen alle Personen, die in die gemeinsame Berechnung für die Sozialhilfeleistung einbezogen werden.

Erfurt, 22. Juli 2003


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