1.1.2019: Bei über Kreisgrenzen erfolgten Gebietsveränderungen verbleiben die jeweilig aufgelösten Gemeinden bis zur Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Amtgerichts (Gebietsstand 31.12.2018)
(aktueller Gebietsstand)
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