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Gemeinde: Heygendorf
bis 31.12.2018
▸
Gebietsveränderungen der Gemeinde
Umlagegrundlagen ab 2013
Angaben zu den Steuerkraftzahlen basieren auf dem Durchschnitt der Daten des vorvergangenen Jahres und der zwei davor liegenden Jahre (lt. § 10 Abs. 3 ThürFAG)
Steuerkraftzahlen zuzüglich Berichtigungen aufgrund gemeldeter Korrekturen für Vorjahre sowie ab Jahr 2019 aufgrund der Umverteilung von Steueraufkommen lt. § 10 Abs. 2 ThürFAG
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer abzüglich Gewerbesteuerumlage
Einwohner zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; Jahr 2013 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Kinder zum 31.12. des vorvergangenen Jahres; bis Jahr 2014 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des ZER (Zentrales Einwohnerregister); ab 2015 – Bevölkerungsfortschreibung auf der Grundlage des Zensus 2011
Zuweisungen Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 1; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 1
Finanzausgleichsumlage Vorjahre bis Jahr 2018 lt. § 25 Abs. 4 Nr. 3; ab Jahr 2019 lt. § 25 Abs. 2 Nr. 3
Merkmal
Einheit
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Einwohner lt. § 30 ThürFAG
Personen
592
566
557
551
556
545
Kinder von 0 bis unter 6 Jahren lt. § 9 Abs. 2 ThürFAG
Personen
13
17
14
16
20
19
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vierten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
12 959
10 767
19 030
17 311
17 680
17 195
B
EUR
29 312
28 835
37 009
36 170
34 752
37 707
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
393
8 460
6 403
25 300
11 002
35 530
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
57 796
59 120
68 071
77 473
82 962
88 812
Gewerbesteuerumlage
EUR
444
1 389
- 273
3 745
- 651
5 132
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
4 891
4 996
5 264
4 510
4 659
4 719
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des dritten vorangegangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
10 767
19 030
17 311
17 680
17 195
19 116
B
EUR
28 835
37 009
36 170
34 752
37 707
37 559
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
8 460
6 403
25 300
11 002
35 530
129 833
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
59 120
68 071
77 473
82 962
88 812
98 013
Gewerbesteuerumlage
EUR
1 389
- 273
3 745
- 651
5 132
13 221
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
4 996
5 264
4 510
4 659
4 719
5 208
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Angaben vom 1.1. bis 31.12. des vorvergangenen Jahres
Kassenmäßiges Istaufkommen Grundsteuer
A
EUR
19 030
17 311
17 680
17 195
19 116
18 305
B
EUR
37 009
36 170
34 752
37 707
37 559
39 725
Kassenmäßiges Istaufkommen Gewerbesteuer
EUR
6 403
25 300
11 002
35 530
129 833
47 279
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
EUR
68 071
77 473
82 962
88 812
98 013
101 877
Gewerbesteuerumlage
EUR
- 273
3 745
- 651
5 132
13 221
3 920
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
EUR
5 264
4 510
4 659
4 719
5 208
5 447
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
A
EUR
12 440
12 242
17 428
16 554
16 823
16 402
B
EUR
28 872
28 376
35 885
35 743
35 832
36 484
Gewerbesteuer
EUR
4 210
10 006
13 176
20 297
49 115
58 198
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
EUR
61 663
68 222
76 169
83 082
89 929
96 234
Umsatzsteuer
EUR
5 050
4 923
4 811
4 629
4 862
5 124
Gewerbesteuerausgleichsbeträge
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerstabilisierungszuweisung
EUR
.
.
.
.
.
.
Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten
EUR
.
.
.
.
.
.
Steuerkraftmesszahl
EUR
112 234
123 768
147 469
160 306
196 561
212 442
Steuerkraftmesszahl je Einwohner
EUR
190
219
265
291
354
390
Zuweisungen Vorjahre
EUR
271 702
233 836
202 121
184 046
181 345
173 920
Finanzausgleichsumlage Vorjahre
EUR
-
-
-
-
-
-
Umlagegrundlage
EUR
383 936
357 604
349 590
344 351
377 906
386 362
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